Liebe Eltern,
aus gegebenem Anlass an dieser Stelle eine Information zum Umgang mit Smartwatches an unserer Schule. Eine Uhr mit Handyfunktion ist ein sonstiges digitales Speichermedium gemäß Art. 56 Abs. 5 Satz 5 BayEUG. Smartwatches sind daher im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich auszuschalten. Die Mitnahme von Smartwatches in die Schule kann nicht verboten werden. Allerdings muss die Uhr ausgeschaltet und im Schulranzen verstaut werden. Ein "Nicht-Stören-Modus" dieser Smartwatches erfüllt dieses Ausschaltgebot nicht.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Schöne Grüße
Annette Märkl
Konrektorin